Einsatzstrafe betreffend gewerbsmässiger Betrug z.N. der Privatklägerin 1 18.2.1 Objektive Tatschwere Obwohl der Schaden für die Privatklägerin 1 – einer grossen internationalen Firma – nicht zu existenziellen Schwierigkeiten führte, ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ein ganz erhebliches und fällt der Deliktsbetrag mit rund CHF 1,25 Mio.