12 15. Subsumtion Der Strafregisterauszug stellt eine klassische Urkunde dar. Indem der Beschuldigte einen total gefälschten Strafregisterauszug hergestellt und der Privatklägerin 1 eingereicht hat, hat er den objektiven Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Fraglich und zu prüfen ist, ob auch der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Der Beschuldigte handelte in der Absicht, seinen Arbeitgeber über seine Vorstrafenlosigkeit zu täuschen.