04 001 316). Am 15. Dezember 2017 gestand er vor dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht ein, bei der Aussprache mit den Vertretern der Privatklägerin 1 bei der D.________ AG bezüglich des Strafregisterauszugs gezielt gelogen zu haben. Auf Frage, ob er diesen gefälscht hätte, habe er „nein“ gesagt (pag. 03 001 018).