ad Betrug z.N. der Privatklägerin 2: Der Beschuldigte war – im Anschluss an seine Anstellung bei der Privatklägerin 1 bzw. teilweise überlappend mit der Weiterführung seiner Tätigkeit im Auftragsverhältnis – vom 1. September 2016 bis zum 27. Januar 2018 bei der Privatklägerin 1 als Leiter Finanz- und Rechnungswesen angestellt (Arbeitsort K.________). Die angeklagten und vom Beschuldigten anerkannten deliktischen Handlungen führten zu einem Schaden von rund CHF 259‘000.00. ad Fälschung von Ausweisen: Der Beschuldigte (ver)fälschte ca. im Februar 2015 ein Arbeitszeugnis der Z._____