Bereits rund zweieinhalb Monate nach Stellenantritt (und nur rund eineinhalb Monate nach der letzten ungerechtfertigten Zahlung einer Steuerrechnung zum Nachteil der C.________) nahm der Beschuldigte die ersten unrechtmässigen Zahlungen zu Lasten der E.________ vor. Am 20.06.2017 wurde er durch U.________ per E-Mail damit konfrontiert, dass erste unrechtmässige Zahlungen bei der C.________ zum Vorschein gekommen waren. Nur 2 Tage später nahm der Beschuldigte die nächste unrechtmässige Transaktion zu Lasten der E.________ vor.