Dieser ging gemäss seinen eigenen glaubhaften Aussagen die Originalrechnungen durch (ca. 30 bis 70 Stück) und überzeugte sich, dass die Summe gemäss Zahlungsjournal aus dem Abacus die gleiche war wie diejenige gemäss dem E-Banking-Vergütungsauftrag, d.h. er überzeugte sich, dass die Buchhaltung mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen übereinstimmte, und leistete anschliessend im E-Banking das zur Zahlungsfreigabe nötige Zweitvisum. Dabei zählte er nicht nach, ob ihm tatsächlich physisch so viele Rechnungen vorgelegt wurden, wie auf dem Zahlungsjournal erfasst waren.