Dann druckte er die entsprechenden vom Abacus generierten Zahlungsjournale aus und übergab diese zusammen mit den Original-Rechnungen und den im E-Banking erfassten Vergütungsaufträgen an V.________. Dieser ging gemäss seinen eigenen glaubhaften Aussagen die Originalrechnungen durch (ca. 30 bis 70 Stück) und überzeugte sich, dass die Summe gemäss Zahlungsjournal aus dem Abacus die gleiche war wie diejenige gemäss dem E-Banking-Vergütungsauftrag, d.h. er überzeugte sich, dass die Buchhaltung mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen übereinstimmte, und leistete anschliessend im E-Banking das zur Zahlungsfreigabe nötige Zweitvisum.