antreten. Dabei wurde das Electronic Monitoring unterbrochen, damit er an die Einführungstage in R.________ gehen konnte. Diese grosse Chance, beruflich wieder auf die Beine zu kommen, „nutzte“ der Beschuldigte, um sich innert kurzer Zeit gleich wieder persönlich zu bereichern. Bereits im Oktober 2013 begann er damit, sich einen zu hohen Lohn auszubezahlen. Beweiswürdigend ist diesbezüglich festzuhalten, dass dieses Verhalten von einer beachtlichen Kaltblütigkeit zeugt.