Im August 2012 fand die Schlusseinvernahme in Liestal statt und am 01.03.2013 wurde A.________ wegen verschiedener Vermögensdelikte im Gesamtdeliktsbetrag von mehr als CHF 1,7 Mio. zu einer teilbedingten Strafe von 36 Monaten verurteilt. Angesichts der Höhe der Deliktssumme ist davon auszugehen, dass es nur wegen des vollumfänglichen Geständnisses und der Anerkennung der Zivilforderungen von mehr als CHF 800‘000.00 zu diesem relativ milden Urteil kam. Am 24.06.2013 trat A.________ die Strafe von 12 Monaten unbedingt in Form des Electronic Monitoring an. Einen Monat später bewarb er sich für die Stelle bei C.________ AG (vgl. pag. 04 032 045 ff.) und konnte diese einen weiteren Monat später