A.________ hat eine kaufmännische Ausbildung, ein Diplom als Buchhalter und zudem eine Ausbildung als Treuhänder. Er war also für die Stelle bei der C.________ bestens qualifiziert, hatte aber eine ihn belastende Vorgeschichte. Er machte sich 2001 mit der „P.________“ selbständig. Wie aus der Anklageschrift im abgekürzten Verfahren der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eindrücklich her-