7. Ausführungen Vorinstanz zu den Privatklägerinnen Auch auf die Ausführungen der Vorinstanz zum Sachverhalt betreffend die Privatklägerinnen 1 und 2 kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 18 812 ff., S. 37- 39 sowie pag. 18 311 f., S. 56 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Zur besseren Verständlichkeit des Sachverhalts werden die vorinstanzlichen Ausführungen im Folgenden noch einmal wiedergegeben: Privatklägerin 1: Die C.________ ist, wie in der Anklageschrift richtig umschrieben, eine Tochtergesellschaft der weltweit tätigen M.________. mit Sitz in den USA.