5 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge der selbständigen Berufungen des Beschuldigten und der Generalstaatsanwaltschaft hat die Kammer den Schuldspruch wegen Urkundenfälschung, den Widerruf des für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährten bedingten Vollzugs, den Verzicht auf den Widerruf des für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs sowie die Strafzumessung zu überprüfen. Die Kammer verfügt bei der Überprüfung des Urteils in den angefochtenen Punkten über volle Kognition (Art.