1. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen (als Gesamtstrafe gemäss den Ziffern I., II. und 111.1.) zu verurteilen: 1.1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 120 Tagen sowie des vorzeitigen Strafvollzugs seit dem 10. April 2018; 1.2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer Gebühr der Staatsanwaltschaft für die oberinstanzliche Verhandlung von CHF 500.00 / Halbtag gemäss Art. 21 VKD).