1.2.4. der Anklageschrift); B) die Ziffern 111.2 und IV. - VII. des Urteilsdispositivs betreffend. II. A.________ sei schuldig zu erklären der Urkundenfälschung, begangen ca. am 05.09.2013 in L.________ und evtl. anderswo (Ziffer 1.2. des Urteilsdispositivs / Ziff. 1.2.1. der Anklageschrift). III. 1. Der bedingt gewährte Teil des Strafvollzugs gemäss Urteil des Strafgerichts Basel- Landschaft vom 1. März 2013 (24 Monate Freiheitsstrafe) sei zu widerrufen und es sei mit der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden.