19 216 f.). Auch der Beschuldigte erklärte die teilweise Anfechtung des vorinstanzlichen Urteils und beantragte einen Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung sowie den Verzicht auf den Widerruf des bedingten Vollzugs der mit Urteil des Strafgerichts Ba- sel-Landschaft vom 1. März 2013 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Weiter focht der Beschuldigte auch die Strafzumessung an (pag. 19 219 f.). Mit Verfügung vom 19. Oktober 2018 gewährte die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten zu beantragen. Weiter stellte sie fest, dass innert Frist G._____