Mit Berufungserklärung vom 4. Oktober 2018 erklärte Staatsanwalt AG.________, der von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben vor Obergericht betraut wurde, die Anfechtung der Bemessung der Strafe sowie des Verzichts auf den Widerruf des bedingt gewährten Vollzugs der Geldstrafe von 20 Tagessätzen gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern vom 17. November 2017 (pag. 19 216 f.).