__ AG (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin 2), der Urkundenfälschung, begangen am 5. September 2013, sowie der Fälschung von Ausweisen, mehrfach begangen ca. im Februar 2015 und März 2016. Der dem Beschuldigten mit Urteil des Strafgerichts Ba- sel-Landschaft vom 1. März 2013 für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen und die Strafe auf die zu bildende Gesamtstrafe angerechnet. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau am 17. November 2015 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wurde hingegen nicht widerrufen.