1. Dem zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung biometrischer Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist hiermit vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e und Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Berufungsführerin a.v.d. Fürsprecherin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv)