In Frage steht einzig noch die Höhe der Genugtuungssumme. Die Literatur sieht bei Vergehen gegen die sexuelle Integrität mittlerer Schwere (sexuelle Nötigung oder sexuelle Handlungen) ohne Erzwingen einer Penetration eine Basisgenugtuung von CHF 3‘000.00 – 5‘000.00 vor (HÜTTE/LANDOLT, a.a.O., Bd. 1, S. 175). Vorliegend ist von einer Basisgenugtuung von CHF 5‘000.00 auszugehen und diese aufgrund der mehrfachen Begehung auf CHF 6‘000.00 zu erhöhen.