Gegen ihn läuft gemäss Angaben des Beschuldigten ein Strafverfahren, weil er einen Mitschüler seiner Klasse sexuell belästigt haben soll. F.________ lebt gegenwärtig in einer Pflegefamilie, die Straf- und Zivilklägerin in einer Wohngruppe. Seit Oktober 2016 lebt der Beschuldigte getrennt von R.________, die Scheidung ist zwischenzeitlich erfolgt. Dabei handelt es sich bereits um die zweite Scheidung des Beschuldigten. Der Beschuldigte führt diese unter anderem auf das laufende Strafverfahren gegen ihn zurück. Ob es noch andere Gründe gebe, wisse er nicht. Der Kontakt zur Straf- und Zivilklägerin ist komplett abgebrochen.