_, E.________(Ortschaft) und erzielt ein monatliches Einkommen von CHF 1‘885.00. Daneben erhält er monatlich CHF 1‘750.00 und CHF 680.00, welche gemäss eigenen Angaben aus IV und Pensionskasse stammen. Gesamthaft erhält er CHF 1‘024.80 vom Sozialdienst. Für seine beiden Kinder C.________ und F.________ bezahlt er monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 246.00. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten müssen allgemein als schwierig bezeichnet werden. Sein Gesundheitszustand ist schlecht (vgl. Ziff. 10.1.1 hiervor.).