20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Täterkomponenten umfassen das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse, das Verhalten während und nach der Tat sowie im Strafverfahren. Zum Vorleben gehören die Lebensgeschichte des Beschuldigten zur Zeit der Tat, sein Herkommen, das Verhältnis in der elterlichen Familie, die Erziehung, die Ausbildung und die Haltung gegenüber den Gesetzen bzw. allfällig vorhandene Vorstrafen (WI- PRÄCHTIGER/KELLER, a.a.O., Art. 47 N. 122; BGE 117 IV 112).