__ Spuren hinterlassen und dessen – insbesondere sexuelle – Entwicklung beeinträchtigt, da es ihm offensichtlich schwer fällt, über das Thema Sexualität zu sprechen. Der Beschuldigte handelte auch hinsichtlich dieses Übergriffs mit direktem Vorsatz. Aufgrund der gemachten Ausführungen ist das Tatverschulden noch als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet daher eine Strafe von 6 – 8 Monaten, asperiert 4 Monate, als angemessen.