Es ist für sie schwierig, über erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und sie wird von unangenehmen Reizen überflutet, was als Kontrollverlust empfunden wird. Die Straf- und Zivilklägerin hat Gedankenkreisen, Ein- und Durchschlafstörungen, ist ängstlicher und hat Konzentrationsstörungen. 16.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns