Von besonderer Bedeutung ist jedoch ohnehin nicht die Art der Übergriffe, sondern deren grosse Anzahl, die Regelmässigkeit sowie die lange Zeitspanne. Die Straf- und Zivilklägerin wurde durch den Beschuldigten nachweislich in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Gemäss dem Bericht der LANTANA vom 7.11.2017 leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Es ist für sie schwierig, über erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und sie wird von unangenehmen Reizen überflutet, was als Kontrollverlust empfunden wird.