Die Zeit von 2009 bis 2013 stellt hinsichtlich der Häufigkeit der Delikte innerhalb der gesamten rund sieben Jahre den klar intensivsten Zeitraum dar, ausserdem war die Straf- und Zivilklägerin zu diesem Zeitpunkt noch besonders jung, weshalb diese Taten ebenfalls schwerer wiegen als die späteren. Schliesslich ist festzuhalten, dass ausserordentliche Umstände, die ausnahmsweise zu einem Abweichen vom ordentlichen Strafrahmen führen würden, nicht vorliegen.