Wie dargelegt, scheitert eine einzelne Betrachtung dieser Delikte jedoch unter anderem an der Unkenntnis der genauen Anzahl. Überdies lässt sich auch keine weitere Unterteilung dieser Zeitspanne vornehmen, da aufgrund der vorliegenden Informationen nicht etwa gesagt werden kann, zu dieser oder jener Zeit wäre die deliktische Tätigkeit des Beschuldigten innerhalb dieser Zeitspanne besonders intensiv gewesen oder hätte eine bestimmte Tathandlung (etwa Zungenküsse, Berühren der Scheide) besonders häufig stattgefunden.