Der Kammer ist bewusst, dass insbesondere der erste Tatkomplex mit einer Zeitspanne von vier Jahren eine nicht unerhebliche Grösse 40 aufweist und eine Vielzahl von Delikten umfasst. Wie dargelegt, scheitert eine einzelne Betrachtung dieser Delikte jedoch unter anderem an der Unkenntnis der genauen Anzahl.