Regelmässige Übergriffe in der Zeit von 2009 bis 2013 im L.________(Wohnsiedlung) in Bern (Ziffer 1.1 – 1.3 der Anklageschrift); 2. Spielen mit dem Penis des Beschuldigten durch die Straf- und Zivilklägerin und ihren Bruder F.________ ca. 2009 (Ziff. 1.4 und 2 der Anklageschrift); 3. Sämtliche Übergriffe zwischen 2014 und 2016 in der Familienwohnung in E.________(Ortschaft) (Ziffer 3 der Anklageschrift). Der Kammer ist bewusst, dass insbesondere der erste Tatkomplex mit einer Zeitspanne von vier Jahren eine nicht unerhebliche Grösse 40 aufweist und eine Vielzahl von Delikten umfasst.