___ (Wohnsiedlung) oder in E.________(Ortschaft)) und ihrem ungefähren Alter zum Zeitpunkt der Taten machte. Abgesehen von dieser Unterscheidung (Delikte im L.________(Wohnsiedlung) und Delikte in E.________(Ortschaft)) ist eine sinnvolle Auftrennung der einzelnen Straftaten mangels weitergehender Informationen sowie aufgrund der Unklarheiten betreffend die genaue Anzahl der einzelnen Handlungen kaum möglich und lassen sich diese schlichtweg nicht alleine beurteilen, weshalb die Festsetzung einer Einsatzstrafe und die Bezifferung einer Einzelstrafe für jede Tathandlung unter anschliessender Asperation im herkömmlichen Sinn vorliegend ausscheiden.