12.2 Subsumtion Sachverhaltsmässig ist erstellt, dass der Beschuldigte die im Tatzeitraum zwischen sieben- und elfjährige Straf- und Zivilklägerin während fünf Jahren (2009 bis 2013) regelmässig, d.h. ungefähr wöchentlich an ihrer zumeist nackten Scheide anfasste, sie zumeist im Liegen im Bett so stark an sich drückte, dass sich ihre Geschlechtsteile durch die Kleidung hindurch berührten bzw. die Straf- und Zivilklägerin den 35 Penis des Beschuldigten spürte oder ihre Brüste heftig an den Beschuldigten gedrückt wurden.