Der Beschuldigte berührte die Straf- und Zivilklägerin von 2009 bis 2013 regelmässig und gezielt an ihrer Scheide, wobei er die Pyjamahose häufig – aber nicht immer – auszog. Dies tat er teilweise unter dem Vorwand eines Spiels (Windeln wickeln) oder beim Herumalbern, als auch andere Familienmitglieder anwesend waren. Auch diese Handlungen trugen sich im Wochenrhythmus zu. Weiter zog der Beschuldigte ungefähr im Jahr 2009 seine Hosen im Ehebett herunter, entblösste seinen Penis und bewegte die Straf- und Zivilklägerin sowie ihren Bruder F.________ dazu, mit dem nackten erigierten Penis zu spielen.