33 Der Beschuldigte verabreichte der Straf- und Zivilklägerin von 2009 bis zu ihrem 10. Altersjahr im Jahr 2012 wiederholt Zungenküsse auf dem Holztisch im Wohnzimmer, so dass sich die Zungen berührten und miteinander spielten. Die Anzahl und Regelmässigkeit der Zungenküsse kann nicht mehr rekonstruiert werden.