Dadurch konnte er sich von seiner Verantwortung entlasten, ohne sich inhaltlich mit den Angelegenheiten der Familie A.________ befassen zu müssen bzw. ohne sich einzumischen. Dabei hat der Zeuge G.________ keine Kenntnisse, was die Straf- und Zivilklägerin an diesem Gespräch sagte, welches letztlich zur Strafanzeige führte, und welche Vorwürfe sie hinsichtlich des Beschuldigten äusserte, da er nicht dabei war. Aus den Aussagen des Zeugen G.