Der Zeuge erwähnte als Aussenstehender auch verschiedene Probleme der Familie A.________, so die Überforderung der Mutter, die Impulsivität und das Herumschreien des Beschuldigten auf dem Balkon, die Äusserungen der Straf- und Zivilklägerin, immer den Haushalt machen zu müssen und die mangelnde Organisation der Eltern, wie sich ihre Tochter zum Ort der Schnupperlehre in Q.________(Ortschaft) begibt. Auch diese Aussagen decken sich mit den Äusserungen der Straf- und Zivilklägerin.