_ sind insofern glaubhaft. Dennoch erachtet es die Kammer als zweifelhaft, ob sie während all dieser Jahre tatsächlich nie etwas bemerkt hat. Hierbei gilt es insbesondere zu berücksichtigen, dass sie viel riskieren würde, wenn sie nun plötzlich aussagt, sie habe die sexuellen Übergriffe ihres Mannes mitbekommen. Immerhin kommt ihr als Mutter der Straf- und Zivilklägerin eine Garantenstellung zu. Aus diesem Grund kann aus ihren Aussagen denn auch nicht all zu viel abgeleitet werden.