10.2.5 Aussagen von R.________ Die Aussagen von R.________, der Mutter der Straf- und Zivilklägerin, stützen die Rahmengeschichte der Straf- und Zivilklägerin, wobei auch R.________ mangels 31 direkter Wahrnehmungen nichts zu den konkreten Tatvorwürfen sagen kann.