_ bestreitet vehement, dass irgendwelche sexuellen Handlungen mit dem Beschuldigten – auch im Beisein der Straf- und Zivilklägerin – vorgefallen seien. Er sei nicht schwul und er würde den Penis des Beschuldigten auch nie anfassen. Zu anderen Vorfällen, die der Straf- und Zivilklägerin gemäss ihren Aussagen widerfahren sind, kann F.________ nichts aus eigener Wahrnehmung sagen. F.________ schätzt die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin grundsätzlich als korrekt ein. Er gibt an, diese lache, wenn sie lüge, was sie jedoch nicht gemacht habe, als sie von den Vorfällen berichtet habe. Wegen der Vorfälle möchte F.______