Schliesslich erstattete – wie bereits ausgeführt – nicht die Straf- und Zivilklägerin selbst Anzeige bei der Polizei, sondern eine Mitarbeiterin der Opferberatungsstelle LANTANA, was ebenfalls gegen die Version einer bewussten Falschanzeige der Straf- und Zivilklägerin spricht. Insgesamt kann auf die widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten nicht abgestellt werden. Die massiven Gegenangriffe deuten vielmehr darauf hin, dass er nicht die Wahrheit sagt.