Nachdem er gleichzeitig angibt, die Straf- und Zivilklägerin sei dem Ehepaar jeweils zwischen die Beine gekommen, als sie sich umarmt hätten, ist damit auch gesagt, dass die Straf- und Zivilklägerin zum Zeitpunkt jener Handlungen noch ein Kleinkind war und sich aus ihrem damaligen Verhalten nichts zum Motiv für die Strafanzeige im jugendlichen Alter ableiten lässt. Schliesslich erstattete – wie bereits ausgeführt – nicht die Straf- und Zivilklägerin selbst Anzeige bei der Polizei, sondern eine Mitarbeiterin der Opferberatungsstelle LANTANA, was ebenfalls gegen die Version einer bewussten Falschanzeige der Straf- und Zivilklägerin spricht.