Völlig haltlos und aus der Luft gegriffen sind schliesslich seine Vermutungen, der Koch des Restaurants, wo die Straf- und Zivilklägerin schnupperte, könnte sie missbraucht haben. Im Zusammenhang mit dem vom Beschuldigten angegebenen Lügen der Straf- und Zivilklägerin ist über- 29 dies darauf hinzuweisen, dass die Straf- und Zivilklägerin das vom Beschuldigten bestrittene Reiben an ihrer Brust im Rahmen des vorliegenden Verfahrens gerade nicht thematisiert hat und sich daraus nichts ableiten lässt.