Als Lügensignal zu werten ist der Umstand, dass der Beschuldigte zum Gegenangriff gegen die Straf- und Zivilklägerin, die Söhne M.________ und F.________ sowie sämtliche Männer im Umfeld der Straf- und Zivilklägerin ansetzt und alle eines sexualisierten Verhaltens beschuldigt. Dabei versteigt er sich in teils haltlose Annahmen oder verstärkt seine Vorwürfe im Laufe der Zeit. So gab er in der ersten Befragung an, M.________ habe versucht, ihm einen Zungenkuss zu geben, als er noch klein war (pag. 66 Z. 195 f.). In der späteren Befragung sagte er aus, auch C.________ habe dies versucht (pag. 77 Z. 111 ff.). Schliesslich steigerte er sich gar bis zur Behauptung, C._____