Auch die Straf- und Zivilklägerin berichtet von wiederholten und erfolglosen Versuchen, sich gegen das übergriffige Verhalten des Beschuldigten zur Wehr zu setzen (z.B. indem sie ihren Vater bloss flüchtig umarmte, dieser jedoch eine starke Umarmung einforderte oder indem er den Kopf drehte, als sie ihn auf die Backe küssen wollte, so dass sie ihn auf den Mund traf). Als Lügensignal zu werten ist der Umstand, dass der Beschuldigte zum Gegenangriff gegen die Straf- und Zivilklägerin, die Söhne M.________ und F.________ sowie sämtliche Männer im Umfeld der Straf- und Zivilklägerin ansetzt und alle eines sexualisierten Verhaltens beschuldigt.