Dabei habe der Beschuldigte diesen Wunsch nicht akzeptiert und sich – anders als er selbst wahrhaben will – über den Willen der Tochter hinweggesetzt. Auch die Straf- und Zivilklägerin berichtet von wiederholten und erfolglosen Versuchen, sich gegen das übergriffige Verhalten des Beschuldigten zur Wehr zu setzen (z.B. indem sie ihren Vater bloss flüchtig umarmte, dieser jedoch eine starke Umarmung einforderte oder indem er den Kopf drehte, als sie ihn auf die Backe küssen wollte, so dass sie ihn auf den Mund traf).