Die Aussagen des Beschuldigten hierzu stehen auch im Widerspruch zu den Aussagen der Mutter und der Straf- und Zivilklägerin. Die Mutter der Straf- und Zivilklägerin gibt dezidiert an, diese habe ihr immer wieder gesagt, sie möge die Nähe des Vaters nicht leiden und sie (die Mutter) solle ihm dies sagen. Dabei habe der Beschuldigte diesen Wunsch nicht akzeptiert und sich – anders als er selbst wahrhaben will – über den Willen der Tochter hinweggesetzt.