Andererseits verneint der Beschuldigte die diversen Alltagshandlungen (Küsse, Umarmungen) dann eben doch nicht. Auffallend ist weiter, dass der Beschuldigte ein unabsichtliches Berühren der Scheide seiner Tochter für möglich hält, wo er doch bewusst Körperkontakt zu seiner Tochter vermieden haben will, um nicht erneut – wie in seiner ersten Ehe bei seiner früheren Pflegetochter X.________ – dem Vorwurf sexueller Handlungen mit Kindern ausgesetzt zu werden. Die Aussagen des Beschuldigten zur Frage, ob er Körperkontakt zur Straf- und Zivilklägerin suchte oder umgekehrt, sind zudem widersprüchlich.