Die Abwehrstrategie des Beschuldigten wirkt hilflos. So versucht er zwar einerseits, sämtliche sexuellen Handlungen von sich zu weisen und gibt an, mögliche Situationen für solche Handlungen wie eben das Baden oder auch das gemeinsame im Bett liegen aus eigenem Antrieb unterbunden zu haben. Andererseits verneint der Beschuldigte die diversen Alltagshandlungen (Küsse, Umarmungen) dann eben doch nicht.