dabei zu ihm ins Bett gekommen und er müde vom Arbeiten gewesen sei. Auffallend ist aber, dass der Beschuldigte sich nicht bloss auf das Bestreiten der Tatvorwürfe beschränkt. Er verneint vielmehr in wenig nachvollziehbarer Weise alltägliche Situationen, in welcher ein sexueller Missbrauch hätte stattfinden können. So streitet er ab, mit der Straf- und Zivilklägerin alleine im Bett gewesen zu sein, vielmehr habe er sich bewusst aus dem Bett entfernt, um sexuellen Vorwürfen zu entgehen. Ebenso gibt er an, sie bereits ab dem dritten Lebensjahr nicht mehr gebadet zu haben.