koll gebe (pag. 14 Min. 15:18). Ihre Aussagen betreffend die Missbrauchsvorwürfe stehen überdies in Einklang mit den Aussagen ihrer Mutter, wonach die Straf- und Zivilklägerin körperliche Nähe des Vaters verabscheute und diese bat, dem Beschuldigten zu sagen, er solle sie nicht mehr küssen und umarmen. Auch die Straf- und Zivilklägerin gab glaubhaft an, sie habe ihrem Vater einmal gesagt, sie wolle keine „Müntschis“, wobei er sich nicht daran gehalten und sie weiterhin auf den Mund, aber nicht mehr mit der Zunge geküsst habe. Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass es nicht die Straf- und Zivilklägerin war, die die Einleitung des Verfahrens verlangt hat.