Dennoch kann daraus nicht etwa geschlossen werden, es sei gar nie etwas Derartiges geschehen. Vielmehr wird aus den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin deutlich, dass für sie der lange Zeitraum, über welchen sich die Übergriffe erstreckten sowie deren Häufigkeit offenbar viel belastender waren, als – wie in diesem Fall – ein bestimmter, wenn auch sehr gravierender Vorfall. Über das Manipulieren am Penis des Beschuldigten hatte die Straf- und Zivilklägerin im Übrigen auch zuvor nie ausführlich berichtet. Für den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin spricht nicht zuletzt auch deren Entstehungsgeschichte.